In eurem eigenen Interesse: Meldet Änderungen der Anschrift und Bankverbindung - Beitragseinzug steht an

Der FC Eichel bittet alle Mitglieder um Mitteilung eventueller Änderungen der Anschrift und/oder Bankverbindung bis zum 23. März. Dies betrifft insbesondere Änderungen innerhalb der letzten drei Jahre.

Änderungen können mitgeteilt werden

- per Post an FC Wertheim-Eichel e.V., Würzburger Str. 88, 97877 Wertheim

- per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

- durch Abgabe einer schriftlichen Mitteilung beim jeweiligen Trainer oder Betreuer.

Nachfragen über die gespeicherten Daten können per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gestellt werden. Bei der Anfrage bitte eine aktuelle Telefonnummer sowie mehrere gewünschte Rückrufzeiten angeben.

Der Beitragseinzug wird in der ersten April-Woche durchgeführt werden.

Um die Anzahl der Rücklastschriften und notwendigen Mahnungen zu reduzieren, werden alle Mitglieder um ihre Mitarbeit gebeten sowie Anfang April für eine ausreichende Kontendeckung zu sorgen.

Die Beiträge betragen aktuell 36,- für Kinder und Jugendliche sowie 46,- für Erwachsene. 

Danke für die Mitarbeit!

Vorstandschaft FC Wertheim-Eichel e.V.

 

Auszug aus der Vereinssatzung:

§ 5   Verlust der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten.
  2. Der Austritt kann jederzeit erfolgen und wird zum Ende des laufenden Kalenderjahres rechtskräftig. Der Verein behält sich das Recht vor, beim Austritt oder Ausschluss bestehende Beitragsrückstände einzufordern. Vorausgezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
  3. Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anhörung, vom geschäftsführenden Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:       wegen Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen oder Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins,   wegen Nichtzahlung von Beiträgen trotz Mahnung,   wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens,   wegen unehrenhafter Handlungen.
  4. Der Ausgeschlossene verliert jeden Anspruch an den Verein, bleibt jedoch für einen dem Verein zugefügten Schaden haftbar. Dem Verein gehörende Inventarstücke, Sportausrüstungen und Gelder, etc., die sich in seinem Besitz befinden, sind sofort zurückzugeben.

§ 6   Beitragswesen

  1. Die Mitglieder sind zur Zahlung der durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeiträge verpflichtet.
  2. Der Jahresbeitrag ist am 01.04. fällig und muss bis dahin auf dem Konto des Vereins eingegangen sein.
  3. Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet, dem Verein ein SEPA-Mandat für den Lastschrifteinzug der Mitgliedsbeiträge zu erteilen. Die Erklärung des Mitglieds dazu erfolgt mit auf dem Aufnahmeantrag.
  4. Von Mitgliedern, die dem Verein ein Sepa-Mandat erteilt haben, wird der Beitrag zum Fälligkeitstermin eingezogen.
  5. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein laufend Änderungen der Kontoangaben (IBAN und BIC), den Wechsel des Bankinstituts sowie die Änderung der persönlichen Anschrift und der E-Mail-Adresse mitzuteilen.
  6. Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, tragen den erhöhten Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand des Vereins im Rahmen einer Bearbeitungsgebühr, die der Vorstand festsetzt.
  7. Weitere Einzelheiten zum Beitragswesen kann der Vorstand in der Beitragsordnung regeln.
  8. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen und wird der Verein dadurch mit Bankgebühren (Rücklastschriften) belastet, sind diese Gebühren durch das Mitglied zu tragen.

Vereinsspielplan

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