Aktuelles Hygienekonzept ab 17. August

Hygiene-Konzept des FC Wertheim-Eichel e.V.

gemäß gültiger Corona-VO, Corona-VO Sport, Corona-VO Absonderung und Allgemeinverfügungen/Hinweisen des Landkreises Main-Tauber bzw. der Stadt Wertheim

zum Stand des 15.08.2021

Warum?

Gemäß Corona-VO und Corona-VO Sport ist der Verein verpflichtet, ein Hygienekonzept zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorzuweisen.

 

Ziele:

Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen & Eindämmung der Corona-Pandemie

Sicherstellung des Trainings- und Spielbetriebs gemäß Möglichkeiten nach Regierungsvorgabe

Schutz aller Spieler, Mitwirkenden, Verantwortlichen und Gästen vor Ansteckung

Gewährleistung des Vereinsbetriebs und notwendiger Vereinsprozesse

 

Ansprechpartner für Anliegen rund um die Corona-Pandemie:

Mirco Göbel                 Vorstand, Ansprechpartner Frauen                             0172 7326308

Kai Grottenthaler        Vorstand, Hygienebeauftragter, Anspr. Herren               0175 8107606

Julia Henke                    Hygienebeauftragte                                                0151 59080990

Sven Szabo                    Jugendleiter                                                          0151 41836650

 

Die Aufgabe der Hygienebeauftragten geht beim Training bzw. Spiel an den jeweiligen Trainer über. Dieser hat Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen eingehalten werden.

 

 

Allgemeine Grundsätze:

  • vor Betreten des Sportgeländes sind die Hände zu desinfizieren
  • bei der Notwendigkeit einer Vorlage eines 3G-Nachweises (bei Schülern außerhalb unterrichtsfreier Zeiten Schülerausweis) ist dieser zuverlässig einzusehen, auf aktuelle Gültigkeit ist zu achten (z.B. Genesene ohne Impfung nur 6 Monate gültig)
  • der Mindestabstand (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des aktiven Trainings/Spiels ist einzuhalten
  • ein Medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist auch im Freien in Situationen zu tragen, in denen die Mindestabstände nicht einzuhalten sind (Kinder bis einschließlich 5 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit)
  • körperliche Rituale, wie Umarmungen, Händedruck… sind zu unterlassen
  • die Hust- und Niesetikette ist einzuhalten
  • eigene Getränke sind mitzubringen, keine Ausgabe von Mannschafts-Wasser
  • Innenräume sind nur bei Notwendigkeit und Vorlage eines 3G-Nachweises (bei Schülern außerhalb der unterrichtsfreien Zeiten Schülerausweis) zu betreten und die Aufenthaltsdauer ist möglichst zu minimieren
  • die Nutzung von Innenräumen ist generell nur unter dauerhaften Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes möglich
  • Bei Aufenthalt in Innenräumen ist stets für ausreichende Lüftung zu sorgen (Fenster geöffnet halten)
  • die Hinweisschilder und Aufforderungen durch Verantwortliche sind zu beachten, insbesondere auch die angegebene Maximalanzahl der anwesenden Personen in Räumlichkeiten ist einzuhalten
  • regelmäßige Handhygiene ist einzuhalten à Trainer sorgen vor dem Training/Spiel für ausreichend Seife/Desinfektionsmittel/Papiertücher
  • Spucken/Naseputzen auf dem Spielfeld ist untersagt
  • Kontakte außerhalb des Platzes sind auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren
  • Kinder/Jugendliche sind möglichst auf dem Parkplatz abzuholen – Eltern verbleiben hierbei möglichst im Auto
  • es sind möglichst wenige Fahrgemeinschaften zu bilden, bei Fahrgemeinschaften muss dauerhaft ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden
  • das Hygienekonzept ist für alle zugänglich an mehreren Stellen (Homepage, Vereinsstätte, Laufwege) zu präsentieren und muss von den Trainern/Betreuern/Verantwortlichen an die Spieler/Gäste/Beteiligten weitervermittelt werden
  • die Aktualität des Hygienekonzepts ist zu gewährleisten und Veränderung müssen stets neu bekannt gegeben werden
  • das Hygienekonzept ist zudem durch entsprechende Hinweistafeln und Aushänge zusätzlich zu unterstreichen
  • die vorgegebene Wegeführung zur Kontaktvermeidung ist zu beachten
  • Zuschauer im Freien/Vereinsfeiern/Veranstaltungen im Freien: (stets nur unter Einhaltung der Mindestabstände!)

bis 4.999 Personen kein 3G-Nachweis nötig

 

Teilnahme am Trainings-/Spielbetrieb ist untersagt bei:

  • Vorliegen einer Quarantäneanordnung oder Empfehlung zur Absonderung durch die öffentliche Gesundheitsbehörde oder gemäß Corona-VO Absonderung sich selbst betreffend oder Personen aus dem unmittelbaren Umfeld
  • Kontakt zu Verdachtsfall in unmittelbarem Umfeld
  • Akutes Krankheitsgefühl Auftreten verdächtiger Krankheitssymptome, wie beispielsweise Fieber, trockener Husten, Pneumonie, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Atemnot
  • Zugehörigkeit zur Risikogruppe, wenn der Allgemeinzustand dies nicht zulässt oder die Gesundheit als gefährdet empfunden wird
  • Verweigerung der Umsetzung des Hygienekonzepts und Verstoß gegen Hygieneauflagen
  • Verweigerung der Bereitstellung von Kontaktdaten

Dies gilt auch für Genesene oder Geimpfte!

Alle Aktiven bzw. deren Eltern sind verpflichtet, eigenverantwortlich zu handeln und den Trainer unverzüglich bei Vorliegen einer der genannten Gründe zu informieren! 

 

Verhalten an Trainings-/Spieltagen (neben der Umsetzung der allgemeinen Grundsätze):

  • für das Training/Spiel ist rechtzeitig zu- oder abzusagen (via eingesetztem Meldesystem)
  • die Trainer müssen regelmäßig alle Beteiligten/Anwesenden dokumentieren (Listenführung), die Kontaktdaten (Vor-/Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Datum und Zeitraum der Anwesenheit) müssen vorliegen

oder

jeder Spieler/Trainer/Betreuer/Anwesende muss bei Betreten der Trainings-/Spielstätte/Räumlichkeiten via Luca-App zuverlässig einchecken und bei Verlassen auschecken

  • entsprechender QR-Code für die Trainings-/Spielstätte und einzelne Zonen sind vor Ort frei zugänglich angebracht

(Einchecken/Dokumentation notwendig bei Überschreiten einer Aufenthaltsdauer von fünf Minuten)

  • die Registrierung von Zuschauern via Luca-App oder handschriftlicher Kontaktdatendokumentation muss gewährleistet sein, die Einsicht der dokumentierten Daten für Dritte ist zu vermeiden -> die Eingänge sind entsprechend zu bewachen
  • eingesetzte Trainingshemdchen/TrikotsÄ. sind nach jeder Nutzung zu waschen und dürfen während der Trainingseinheit nicht ausgetauscht werden
  • jegliche Trainingsutensilien und Berührungsflächen (innen wie außen) sind nach Verwendung bei Training oder Spiel sorgfältig mit Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren à Zuständigkeit muss vom Trainer zuvor geregelt sein
  • die Desinfektionsspender im Freien sind aufzubauen und ggf. zu befüllen
  • für ausreichend Seife/Desinfektionsmittel/Papierhandtücher in den Toiletten ist zu sorgen
  • Gruppenbesprechungen sind unter Einhaltung der Mindestabstände möglichst im Freien abzuhalten, bei Nutzung der Innenräume müssen von allen Beteiligten 3G-Nachweise (bei Schülern außerhalb der unterrichtsfreien Zeiten Schülerausweis) vorliegen

 

Verkauf von Speisen und Getränke am Grillstand (Außenverkauf):

Neben den allgemein geltenden Lebensmittelhygienevorschriften ist zusätzlich zu beachten:

  • bei Aufenthalt im Grillstand/an der Sportheimtheke ist dauerhaft ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und ein 3G-Nachweis (bei Schülern außerhalb der unterrichtsfreien Zeiten Schülerausweis) ist vorzulegen
  • bei Kontakt mit Lebensmitteln sind Einmalhandschuhe zu tragen
  • auf ausreichend Abstand zwischen den Helfern im Grill untereinander, sowie zu dem Gast im Außenbereich ist zu achten
  • an der Ausgabe ist Handdesinfektionsmittel bereitzustellen
  • die Übergabe von Getränken und Speisen erfolgt ohne Körperkontakt
  • die Einhaltung der vorgegebenen Wegeführung für die Gäste ist zu kontrollieren und zu gewährleisten
  • ein direkter Verzehr der Speisen und Getränke am Grillstand ist untersagt
  • beim Verzehr der Getränke und Speisen ist auf die Einhaltung der Abstände zu achten
  • der entstandene Müll muss zuverlässig in die vorgesehenen Behältnisse entsorgt werden
  • alle Berührungsflächen sind nach dem Verkauf sorgfältig unter Verwendung von Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren

 

Vereinssitzungen:

  • sollten, wenn möglich, im Freien abgehalten werden (Maximalanzahl wie Zuschauer – Abstände müssen zuverlässig eingehalten werden)
  • im Freien, unter Einhaltung der Abstände, können die MNS am Sitzplatz abgenommen werden
  • Veranstaltungen in Innenräumen sind nur unter dauerhaftem Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (je nach Räumlichkeit maximal 500 Teilnehmer – Abstände müssen stets eingehalten werden) durchführbar und möglichst zu vermeiden, bei Beteiligten ist ein Vorliegen des 3G-Nachweises (bei Schülern außerhalb der unterrichtsfreien Zeiten Schülerausweis) zwingend erforderlich
  • bei Veranstaltungen in Innenräumen sind die Fenster, wenn möglich, offen zu halten oder regelmäßig für mindestens zehn Minuten zu lüften
  • die allgemeinen Grundsätze des Hygienekonzepts sind einzuhalten
  • die Kontaktdaten der Anwesenden (Vor-/Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum des Aufenthalts, Telefonnummer) müssen dokumentiert werden (Listenführung oder Einsatz der Luca-App)
  • die Dauer der Zusammenkunft in Innenräumen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken
  • Notizen erfolgen ausschließlich durch persönliche Schreibgeräte, eine Weitergabe von Schreibwerkzeug ohne vorherige Desinfektion ist untersagt
  • bei Einsatz von Mikrofonen ist Sorge zu tragen, dass diese bei einem Personenwechsel sorgfältig desinfiziert werden

 

Öffentliche Veranstaltungen des Vereins:

  • Bei Durchführung einer öffentlichen Vereinsveranstaltung wird ein separates, auf die Situation angepasstes Hygienekonzept erarbeitet und veröffentlicht.

Der Verein gewährleistet neben bereits genannten Maßnahmen und Vorgaben weitere notwendige Rahmenbedingungen, welche zur Umsetzung des Hygienekonzepts für Beteiligte nötig sind. Besonders zu nennen sind:

  • Bereitstellung von ausreichend Flächen- und Handdesinfektionsmittel, sowie Papierhandtüchern und Handseife
  • Gewährleistung der regelmäßigen Müllentsorgung (v.a. Papierhandtücher)
  • Bereitstellung von Einmalhandschuhen und einer kleine Menge Mund-Nasen-Schutz für Notfallsituationen
  • Überprüfung der Vollständigkeit der Erste-Hilfe-Ausstattung, Erweiterung der Ausstattung um MNS und Einmalhandschuhe
  • regelmäßige Anpassung des Hygienekonzepts an gesetzliche Vorgaben
  • Weitergabe des Hygienekonzepts und jeglicher Veränderungen an Mitglieder, Teilnehmende, Trainer und Betreuer (per E-Mail, Aushang, persönlicher Aushändigung und/oder via eingesetzten Gruppenchats)
  • Benennung eines Corona-Teams mit Hygienebeauftragten und Ansprechpersonen aus verschiedenen Vereinsbereichen mit Bekanntgabe der entsprechenden Kontaktdaten (interne Aufgabenverteilung innerhalb des Teams zur Gewährleistung eines aktuellen Hygienekonzepts)
  • Registrierung des Vereins bei der Luca-App zur Vereinfachung der Kontaktdatendokumentation (Zuständigkeit Luca-App innerhalb des Corona-Teams geregelt)
  • Bereitstellung ausreichender Materialien/Trikotsätze/Trainingshemdchen
  • Bereitstellung von digitalen Kommunikationsplattformen zur Abhaltung von Besprechungen und Sitzungen
  • regelmäßiger Austausch mit kommunalen Behörden bezüglich Sonderregelungen und abweichenden kommunalen Vorgaben
  • Aufklärung über korrekte Handhygiene über Verfahrensanweisungen über Aushänge in den Toiletten
  • Gewährleistung der regelmäßigen Reinigung der Innenräume der Sportanlage
  • Auslastung der vorhandenen Sportplätze und Räumlichkeiten zur Vermeidung großer Ansammlungen und hohem Kontaktpotential
  • deutliche Beschilderung der Wegeführung, Gewährleistung eines separaten Eingangs und Ausgangs

 

Wiederholte und starke Verstöße sind unverzüglich dem Vorstand oder dem Jugendleiter zu melden! Alle Teilnehmenden nehmen auf eigenes Risiko am Trainings- und Spielbetrieb, sowie am Vereinsgeschehen teil!

 

Wir bedanken uns für die aktive Mithilfe zur Pandemiebekämpfung!

 

gez. Vorstand des FC Wertheim-Eichel e.V.

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